In einem Land wie der Bundesrepublik Deutschland, in der eine Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, existieren zahlreiche Krankenkassen. Diese fungieren als Träger der Versicherung und sind in verschiedenen Ausprägungen zu finden. Die wichtigste Unterscheidung findet sich zunächst bei der Differenz zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen. Während die gesetzliche Krankenkasse in der Regel verpflichtend ist, können Versichterte bei privaten Krankenkassen ihre Kasse frei wählen. Darüber hinaus bleibt es den privaten Kassen selbst überlassen, welche Beiträge die Mitglieder - je nach Gesundheitszustand und Alter - bezahlen müssen, während die Beiträge in den gesetzlichen Krankenkassen gemäß des Solidaritätsprinzips gleich hoch sind, sich allerdings am Bruttoeinkommen der Versicherten orientieren. Da die private Krankenkasse mehr Leistungen bietet, haben Versicherte hier einen höhen Beitrag zu bezahlen, außerdem entfallen für diese Versicherte auch zahlreiche Zuzahlungen, wie zum Beispiel die einmal im Quartal bei einem Arztbesuch zu entrichtende Praxisgebühr von zehn Euro. Dennoch ist ein Großteil der deutschen Bevölkerung bei gesetzlichen Krankenkassen versichert, die sich ebenfalls unterscheiden lassen. So gelten die Allgemeinen Ortskrankenkassen als die offenste Art, da sie unabhängig von der Profession Versicherungsschutz rund um Medizin und Gesundheit für alle anbieten. Betriebs- und Innungskrankenkassen hingegen haben ihren Ursprung in großen Firmen und bieten zunächst einmal ihre Leistungen nur den Beschäftigten dieser Firma an, können sich aber auch nach außen hin öffnen.

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